Rechtsprechung
   BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4027
BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85 (https://dejure.org/1987,4027)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1987 - IV R 118/85 (https://dejure.org/1987,4027)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1987 - IV R 118/85 (https://dejure.org/1987,4027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.04.1987 - IX R 7/83

    Sportverein - Mitgliedsbeiträge - Spenden - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85
    Die wörtliche Wiederholung von Teilen der Klagebegründung oder die bloße Bezugnahme auf vor Erlaß des angefochtenen Urteils eingereichte Schriftsätze reicht deshalb grundsätzlich nicht aus (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 28. April 1987 IX R 7/83, BFHE 150, 406, BStBl II 1987, 814).
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 02.12.1987 - IV R 118/85
    Das Erfordernis, die Revision zu begründen, dient - außer der Entlastung des Revisionsgerichts - dazu, den Revisionskläger zu zwingen, sein Vorbringen und seine Rechtsansicht im Hinblick auf die abweichenden Auffassungen des FA und des FG zu überprüfen und dem Revisionsgericht das Ergebnis dieser Prüfung in einer Form zu unterbreiten, daß sich hieraus ergibt, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen, welche Punkte des finanzgerichtlichen Urteils als änderungsbedürftig angesehen werden und aus welchen Gründen im einzelnen die Änderung für geboten erachtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470).
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Die wörtliche Wiederholung von Teilen der Klagebegründung oder die bloße Bezugnahme auf vor Erlass der angefochtenen Entscheidung eingereichte Schriftsätze reicht hierfür grundsätzlich nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1987 IV R 118/85, BFH/NV 1989, 639, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.07.2003 - 11 K 3622/02

    Anwaltliches Berufsrecht: Verschwiegenheitspflicht bei steuerlicher

    Als Ursache für eine Parteilichkeit des Richters kann grundsätzlich nicht seine einer Partei ungünstige Rechtsauffassung in einem früheren Verfahren gelten, und zwar auch dann nicht, wenn die in dem anderen Verfahren vertretene Rechtsansicht des Richters unzutreffend sein sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 30.11.1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung

    Dies gilt erst recht für die Rüge von Rechtsverstößen in einem anderen Verfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 156/92, BFH/NV 1994, 180, 181; vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 07.11.2000 - II R 83/99

    Revisionsbegründung

    Die Revisionsbegründung muss aus sich heraus erkennen lassen, dass der Revisionskläger anhand der Gründe des finanzgerichtlichen Urteils sein bisheriges Vorbringen überprüft hat (vgl. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 7/83, BFHE 150, 406, BStBl II 1987, 814, und vom 2. Dezember 1987 IV R 118/85, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 18.10.1994 - VIII S 11/93

    Zulässigkeit innerprozesslicher Bedingungen - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung

    Dies gilt erst recht für die Rüge von Rechtsverstößen in einem anderen Verfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 156/92, BFH/NV 1994, 180, 181; vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
  • BFH, 16.04.1993 - I B 156/92

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und vom 30. November 1987 VIII B 7/87, BFH/NV 1989, 639).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht